Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SBT Energie GmbH für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SBT Energie GmbH für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen

I Allgemeines

1 Lieferungen und Leistungen der SBT Energie GmbH Döbeln, Obermarkt 13, 04720 Döbeln (im nachfolgenden SBT Energie GmbH, Auftragnehmer oder AN

genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden

(nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, SBT Energie GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich

zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen

Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.

2 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst,

verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist.

3 SBT Energie GmbH ist berechtigt, Fotos von installierten Photovoltaikanlagen unter Angabe des Standortes (PLZ, Ort) zu Werbezwecken zu

verwenden und zu veröffentlichen. Dies sind insbesondere Prospektmaterial, Internetseiten und redaktionelle Veröffentlichungen und

Anzeigen in Presseorganen.

II Vertragsangebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen – Wirtschaftlichkeitsberechnung

1 Angebote der SBT Energie GmbH erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Alle zur Angebotserstellung genutzten Daten,

Abbildungen, Maße, Gewichte usw. sind unverbindliche Richtwerte und nicht Vertragsbestandteil.

1a Alle angebotenen Produkte sind entsprechend dem Stand der Technik beziehungsweise der Industrieelektronik gefertigt. Technische Änderungen

sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit der

Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Falls ein angebotenes Produkt beispielsweise nicht mehr Lieferbar ist oder nicht mehr verbaut werden darf oder aus anderem Grund geändert wird, dann kann die SBT Energie GmbH ein gleichwertiges Produkt verwenden, welches mindestens die gleichen technischen Eigenschaften besitzt. 

2 Mit Bestellung der gewünschten Waren und Leistungen erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Kunde ist an

seinen Auftrag zur Lieferung einer Photovoltaikanlage 16 (zwölf) Wochen gebunden. Der Auftrag zur Lieferung einer Photovoltaikanlage

kommt dadurch zustande, dass SBT Energie GmbH den Auftrag innerhalb von 16 Wochen nach Erteilung des Auftrages durch den Kunden

schriftlich bestätigt, bzw. gegenzeichnet oder den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Die 16-Wochenfrist beginnt am Tag nach der Abgabe

der schriftlichen Angebotserklärung durch den Kunden. Eine Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme dar.

2a Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt

auch für Ergänzungen oder Abänderungen.

3 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen behält

sich SBT Energie GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich

gemacht werden und sind bei Nichtdurchführung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

4 Die Montage vor Ort wird vorgenommen, sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Einen Anspruch auf eine nach Vertragsabschluss unmittelbare Durchführung des Auftrages, sowie einen Anspruch auf einen bestimmten Durchführungstermin hat der AG nicht. 

4 Wirtschaftlichkeitsberechnung: Mittels spezieller Software zur Simulation von Photovoltaik-Anlagen können

Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt werden. Das Ergebnis hängt von zahlreichen Parametern und Faktoren ab. Alle einer

Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Objektdaten, wie Dachfläche und -neigung, Ausrichtung sowie Angaben zu einer

möglichen Verschattung usw., sind vom Kunden nach Erhalt der Berechnung verantwortlich zu überprüfen. Alle der

Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Einstrahlungsdaten beziehen sich auf veröffentlichte, vergangene Werte und können

somit nur eine Prognose für die Zukunft darstellen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben deshalb Beispielscharakter und sind nicht

Vertragsbestandteil. SBT Energie GmbH übernimmt keine Gewähr für mittels Software erstellte Ertragsprognosen von Photovoltaik-

Anlagen. Die Planung (Dimensionierung und Optimierung) der PV-Anlage erfolgt anhand eines Dynamischen Simulationsprogrammes (z.B. PV*Sol® Premium von Dr. Valentin Energie Software) sowie der Projektierung vor Ort. Unter Umständen kann sich die dabei ergebende Modulleistung der PV-Anlage höher oder auch niedriger ausfallen als im Auftrag vorgesehen. Sollte die Modulleistung niedriger ausfallen, reduziert sich der Kaufpreis entsprechend. Sollte eine höhere Modulleistung als vorgesehen möglich sein, so kann der AG durch einfache Zustimmungserklärung den Auftrag entsprechend ausweiten.

5 Technischer Inbetriebnahme: In der Neufassung des EEG ab 01.04.2012 wurde der Begriff “technische Inbetriebnahme” eingeführt.

Die technische Inbetriebnahme setzt u.a. voraus, dass die Module installiert und mit einem Wechselrichter verbunden sind. Der

Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme regelt die Höhe der Einspeisevergütung.

SBT Energie GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der in der

Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommene technische Inbetriebnahme Zeitpunkt tatsächlich eingehalten werden kann. Dieser

Zeitpunkt ist abhängig von der Verfügbarkeit von technischen Komponenten, insbesondere von Modulen und Wechselrichtern, der

Beantwortung einer notwendigen Netzanfrage durch den Netzbetreiber, der Dauer der Finanzierungsbearbeitung der

Projektfinanzierung des Kunden, usw. Insoweit übernimmt SBT Energie GmbH keine Haftung auf entgangenen Gewinn durch einen

späteren Inbetriebnahme Zeitpunkt als in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen.

III Auftragsumfang – Auftragsdurchführung – Netzanschlussvertrag – Einspeisezusage – Arbeiten nach Wechselrichter

1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und kann neben der Produktbeschaffung auch die Lieferung und

Montage der Photovoltaikanlage umfassen.

2 Die Montage der zu liefernden Photovoltaik-Anlage durch uns ist als zusätzlich zu vereinbarende Nebenleistung separat zu vereinbaren.

2a SBT Energie GmbH führt die Arbeiten entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend den gesetzlichen und

behördlichen Bestimmungen aus.

2b SBT Energie GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf

es nicht.

2c Der Kunde gestattet SBT Energie GmbH und den von SBT Energie GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude, soweit dies

zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist. Der Kunde stellt Lagerplätze sowie Wasser- und Stromanschluss

einschl. der Verbrauchskosten unentgeltlich zur Verfügung. Für die Dauer der Montage übt SBT Energie GmbH das Hausrecht auf der

Baustelle aus. Der Kunde hat die eben genannten Punkte aus 2c sicherzustellen, anderenfalls trägt er die die pauschalen Tageskosten der entsendeten Mitarbeiter und die Zusatzkosten wie Anfahrt und Übernachtung, falls er dies schuldhaft verursacht hat.

2d Der Kunde hat auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaikanlage am

Montageort (z.B. Dach eines Gebäudes) erfüllt sind. Das betrifft insbesondere statische Anforderungen sowie Anforderungen an die Geeignetheit

der Bausubstanz. Im Rahmen der Montage beschädigte Dachziegel sind vom Kunden zu ersetzen.

2e Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Photovoltaik-Anlage gegebenenfalls erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der

zuständigen Baubehörde erfolgt ist. SBT Energie GmbH kann den entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen, vertraut aber auf den Kunden. 

3 Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem

Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Der Inbetriebnahme Termin wird vom Netzbetreiber bestimmt. SBT trägt dafür keine Verantwortung.

4 Ist für die PV-Anlage aufgrund ihrer Einspeiseleistung eine Einspeisezusage gesetzlich und/oder vertraglich erforderlich, hat der Kunde

diese vorab beim zuständigen Netzbetreiber einzuholen. Im Rahmen dieses Auftrages ist SBT Energie GmbH beauftragt, die

Einspeisezusage für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben; von SBT Energie GmbH hierfür verauslagte Kosten erstattet der Kunde. In der

Einspeisezusage wird der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt vom Netzbetreiber vorgegeben.

5 Um die Anlage in Betrieb zu nehmen, sind wechselspannungsseitig (nach Wechselrichter) Arbeiten erforderlich, welche zusätzlich zum

vereinbarten Preis anfallen. Der Umfang dieser Arbeiten variiert je nach Zustand der vorhandenen Elektroanlage und kann neben

Absicherungen, Leitungen, Kleinmaterialien auch eine Erweiterung bzw. Erneuerung des vorhandenen Zählerschrankes erfordern. Unter

Umständen sind zur Einspeisung kundeneigene Anschlussleistungen notwendig. Hierbei können Mehrkosten insbesondere durch Kabel

(Material und Verlege kosten) anfallen, diese trägt der Kunde und sind grundsätzlich nicht im Angebot enthalten. 

5a Auf Wunsch des Kunden wird SBT Energie GmbH für diese notwendigen Arbeiten nach Wechselrichter ein Angebot unterbreiten. Für kundeneigene

Anschlussleitungen wird SBT Energie GmbH ein Angebot mit Vorschlag einer Trasse unterbreiten. Für erforderliche Zustimmungen hiervon betroffener

Grundstückseigentümer ist der Kunde verantwortlich. Zur Ausführung dieser Arbeiten ist

SBT Energie GmbH gesondert zu beauftragen. SBT Energie GmbH ist berechtigt, diese Arbeiten selbst und/oder durch Dritte auszuführen.

Die hierfür anfallenden Kosten sind zusätzlich zum vereinbarten Vertragspreis zu entrichten und sind nach Leistungserbringung sofort zur

Zahlung fällig.

IV Vergütung – Preise – Zahlungsbedingungen – Eigentumsvorbehalt – Finanzierungen

1 Die während der Projektierung ermittelten Kosten sind nur ca.-Angaben, die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich

installierter Modulleistung des PV-Generators in Kilowattpeak (kWp), wobei sich die Leistung der PV-Anlage in kWp nach Anzahl und

Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die installierte Leistung der PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger

ausfallen, als im Auftrag vorgesehen. In beiden Fällen wird der im Auftrag vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder

Minderleistung im Verhältnis zum Vertragspreis angepasst, die entsprechende Abrechnung einschließlich erhöhter/verringerter

anfallender Kosten erfolgt spätestens mit der Schlussrechnung. (Es kommt vor, dass die Installation von vorher nicht allen ersichtlichen Dingen beeinträchtigt wird und daher nicht alle Module oder Bauteile wie im Angebot installiert werden können, da z.B. Normen und Sicherheitsreserven eingehalten werden müssen. Der Kunde hat dadruch kein Anrecht auf die im Angebot angegebene Leistung. SBT Energie wird aber versuchen dem Angebot immer gerecht zu werden, sofern die rechtlich, baulich und wirtschaftlich vertretbar ist.

2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist in allen genannten Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt

der Auftragserteilung enthalten. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz nach Vertragsabschluss ändern, ist SBT Energie GmbH berechtigt,

die Mehrwertsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen anzupassen.

3 SBT Energie GmbH ist berechtigt, Abschlags- und Vorauszahlungen vor Beginn der Arbeiten zu verlangen, deren Höhe und Fälligkeit sich aus

dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt. Falls der Kunde vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlungen

ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist SBT Energie GmbH zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von

Schadensersatzansprüchen berechtigt.

4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

5 Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.

6 Zahlungen sind direkt an SBT Energie GmbH zu leisten. Angestellte, Außendienstmitarbeiter sowie Montagepersonal haben keine

Inkassovollmacht. Zahlungen, welche nicht direkt an SBT Energie GmbH geleistet werden, haben in keinem Falle schuldbefreiende

Wirkung gegenüber SBT Energie GmbH.

7 Im Falle von Zahlungsverzug ist SBT Energie GmbH berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist

jedoch, dass SBT Energie GmbH dem Kunden vorab eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt haben, dass SBT Energie GmbH

nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werden.

8 SBT Energie GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die

Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat SBT Energie GmbH unverzüglich von allen

Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen / Vernichtung der Ware zu unterrichten. Der Kunde hat alle Schäden und

Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen

Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

8a Auch soweit Liefer- oder Leistungsgegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei

Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, SBT Energie GmbH den Abbau zu gestatten und das Eigentum zurückzuübertragen, die

Abbaukosten und sonst damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Die SBT Energie GmbH hat, bei Nicht-Bezahlung oder nicht Erfüllung des Vertrags Seitens des Kunden, das Wegerecht zu der Ware/Material der SBT-Energie Gmbh zu gestatten.

9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht

ausüben. Ansprüche des Kunden an SBT Energie GmbH dürfen ohne Zustimmung von SBT Energie GmbH nicht abgetreten werden.

10 Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb angemessener Frist, jedoch mind. 4 Wochen vor Montagebeginn einen Kapitalnachweis, bzw. eine Finanzierungsbestätigung eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts über den Gesamtkaufpreis vorzulegen.

V Leistungs- Lieferzeit – Leistungs- Lieferverzug – Rücktritt

1 Liefer- und Montagezeiten sind unverbindlich und annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Einen

Anspruch auf eine nach Auftragserteilung unmittelbare Durchführung des Auftrages hat der Kunde nicht. SBT Energie GmbH ein seitig einzuhaltende

Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt. Der Auftrag kann in Teilaufträgen geliefert, montiert und berechnet werden.

2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren

oder unmöglich machen – hierzu gehört auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung,

behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten von SBT Energie GmbH eintreten, hat diese auch bei

verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für die Zeit, die notwendig ist, um den für die Durchführung des

Vertrages notwendigen Zustand herzustellen, wird SBT Energie GmbH von ihrer Leistungspflicht entbunden. Aus einer Verlängerung der

Lieferzeit, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten. Eine Kündigung durch den Kunden ist in diesen Fällen nach

Eintritt der oben beschriebenen Störungen möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. §

649 Satz 2 BGB (Ersparnis von Aufwendungen) gilt entsprechend.

3 Dem Kunden ist bekannt und es ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages, dass SBT Energie GmbH Material und sonstige Leistungen von

Vorlieferanten ganz oder teilweise bezieht. Bei nicht von SBT Energie GmbH zu vertretenden Schwierigkeiten betreffend die Lieferung

technischer Produkte (z.B. Solarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion etc.) ist SBT Energie GmbH berechtigt, eine in Qualität und Preis

gleichwertige Leistung zu erbringen. Im Vertrag enthaltene Herstellerangaben stellen insoweit keine zugesicherte Eigenschaft

dar. Ist dies nicht möglich, wird SBT Energie GmbH den Kunden unverzüglich informieren. Sodann ist SBT Energie GmbH zum Rücktritt vom Vertrage

berechtigt und braucht die geschuldete Leistung nicht zu erbringen. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen

wird SBT Energie GmbH an den Kunden zurückzahlen.

4 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungspflicht von SBT Energie GmbH setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen

Unterlagen beigebracht hat, behördliche Genehmigungen vorliegen, die PV-Module zur Verfügung stehen, ein ungehinderter

Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist, eine evtl. beantragte Finanzierungszusage vorliegt sowie der Kunde seinen

Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere die vereinbarten,

vorab vom Kunden zu leistenden Zahlungen/Abschlagszahlung bei SBT Energie GmbH d eingegangen sind.

5 Ist SBT Energie GmbH im Verzug sind Ansprüche des Kunde auf eine Verzugsentschädigung von 0,5% für jede vollendete Woche des

Verzugs beschränkt, maximal jedoch auf 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.

Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden jedweder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, SBT Energie GmbH haftet wegen Vorsatz und/ oder grob Fahrlässigkeit.

6 Weitere Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. Eine Haftung auf entgangenen Gewinn, insbesondere eine

Haftung für Erträge, die mit dem veräußerten Produkt(en) üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.

7 Kommt der Kunde in Zahlungs- und/oder Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (§ VI/1), so ist

SBT Energie GmbH berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Vorliegen vorstehender Voraussetzungen geht die Gefahr eines zufälligen

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder

Schuldnerverzug geraten ist.

8 Für Ausfälle/Verzug, welche durch den Auftraggeber entstanden sind und die Ausführung der vereinbarten Leistungen durch die SBT Energie GmbH verhindern/verzögern, haftet der AG. Sollten derartige Ausfälle/Verzögerungen auftreten, darf die SBT Energie GmbH je Angestellten, der davon betroffen ist, 50 Euro je Stunde berechnen.

VI Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers (Kunden) – Schadenspauschale

1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, um die Durchführung des Auftrages zu ermöglichen. Er wird dabei alle erforderlichen

Anträge stellen und alle notwendigen Erklärungen abgeben, um die Durchführung des Vertrages zu ermöglichen.

Der Kunde ist selbst für die Anmeldung im Marktstammdatenregister verantwortlich. Die SBT Energie GmbH kann ihm jedoch auf Wunsch bei der Antragsstellung unterstützen. 

SBT Energie GmbH ist zur Kündigung des Auftrages berechtigt, wenn der Kunde eine ihm obliegende Handlung (Mitwirkungsverpflichtung gem. § 642 BGB)

unterlässt und trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt und SBT Energie GmbH dadurch außerstande ist, die

vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

2 Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Kunden (Rücktritt vom Auftrag) ist SBT Energie GmbH berechtigt, eine

Schadenspauschale in Höhe von 15% der Auftragssumme brutto als entgangenen Gewinn zu verlangen. Dem Kunden ist es dabei

überlassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. SBT Energie GmbH bleibt es überlassen, einen höheren Schaden nachzuweisen.

2a Soweit SBT Energie GmbH bereits Leistungen erbracht hat, sind diese Leistungen nach den Vertragspreisen zu vergüten und zusätzlich eine

Pauschale von 15 % aus der Differenz der vereinbarten Gesamtvergütung und dem Betrag, der für bereits erbrachte Leistungen vom AG zu

bezahlen ist. Bereits vom AG geleistete Anzahlungen sind von den vorgenannten Vergütungen gegenzurechnen.

09.01.2014

VII Versand – Gefahrentragung

1 Der Versand zum Kunden erfolgt auf Rechnung von SBT Energie GmbH. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 446 BGB.

VIII Abnahme – Übernahme – Übergang Nutzen und Lasten

1 Die Abnahme durch den Kunden hat zu erfolgen, wenn die Photovoltaik-Anlage – abgesehen von unwesentlichen Mängeln –

vertragsgemäß hergestellt ist.

2 Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist. SBT Energie GmbH kann bei der

Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.

3 Die Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn die ausgeführte Leistung Mängel aufweist, welche den vereinbarten Gebrauch

wesentlich beeinträchtigen oder das Recht auf Wandlung begründen.

4 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Photovoltaik-Anlage nicht innerhalb einer von SBT Energie GmbH gesetzten

angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Photovoltaik-Anlage

vom Kunden in Gebrauch genommen worden ist.

5 Mit der Abnahme gehen Nutzen und Lasten und die Gefahr auf den Auftraggeber über.

IX Sachmängelhaftung – Fristen – Geltendmachung von Mängeln – Rechte aus der Sachmängelhaftung – Herstellergarantien

1 SBT Energie GmbH haftet dafür, dass die Leistungen die im Vertrag vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben, dass

sie seiner Beschreibung entsprechen und sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden

können.

1a Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der technischen Produktbeschreibung des

Herstellers hervorgehen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheit

der Ware dar. Insbesondere kann sich der Kunde bei geringfügigen farblichen Abweichungen oder verschieden strukturiertem Glas der

einzelnen Photovoltaik-Module nicht auf einen Sachmangel berufen. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche

Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und

Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen.

1b Ist ein Mangel auf eine besondere Weisung des Kunden, oder die vom Kunden beigestellten Ausführungsunterlagen oder das vom

Kunden beigestellte Material oder Eigenleistungen des Kunden zurückzuführen, ist SBT Energie GmbH von der Gewährleistung

hinsichtlich dieses Mangels frei. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder

von SBT Energie GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

2 Ist der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB gilt die gesetzliche Frist für die Verjährung der Mängelansprüche. Für Kaufleute als

Käufer, bzw. Kunden beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate. Die Frist beginnt ab Gefahrenübergang bzw.

Abnahme des Werkes.

3 Soweit nicht bereits im Abnahmeprotokoll erfolgt, hat der Kunde Sach- und Rechtsmängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der

Kunde wird SBT Energie GmbH unterstützen, indem er aufgetretene Mängel konkret beschreibt, die zur Mängeluntersuchung und –

Beseitigung vor Ort erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt sowie – soweit erforderlich – die Mängelbeseitigung im eigenen Haus

ermöglicht.

4 Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung hat SBT Energie GmbH nach Wahl das Recht, den Mangel kostenfrei zu beseitigen oder gegen

Zurücknahme kostenlos Ersatz zu liefern. Ist die Beseitigung des Mangels unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen

unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und SBT Energie GmbH sie deshalb verweigert, so kann der Kunde durch Erklärung

gegenüber SBT Energie GmbH eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) fordern.

4a Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an dem

Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder von Erträgen, welche üblicherweise mit den Vertragsgegenstand zu erzielen sind.

4b Wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels eine endgültige Behebung nicht möglich ist, ist SBT Energie GmbH berechtigt, eine

behelfsmäßige Behebung vornehmen, der zum geeigneten Zeitpunkt eine endgültige folgen muss.

5 Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller Garantien gemäß den jeweiligen

Herstellerangaben. Es ist Sache des Herstellers des jeweiligen Produktes, zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls

dies der Fall ist, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu leisten und/oder die Reparatur zu veranlassen. Im Falle der

Nichterbringung der Garantieleistung seitens des Herstellers ist SBT Energie GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.

6 Grundsätzliche Bedenkenanzeige gegenüber der der Unterkonstruktionsbefestigung auf einer Dachhaut/Dach: Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass die eingesetzte Unterkonstruktion der Solaranlage unter aller Voraussicht deutlich langlebiger ist als die Dachhaut des Gebäudes. Die kann dazu führen, dass sich im Nutzungszeitraum der Solaranlage (Welche unter Umständen über 40 Jahre sein kann), ein Bedarf an einer Reparatur der Dachhaut oder an einer neuen Dachhaut ergeben kann. Für die Dachhaut und dessen Funktion über den Nutzungszeitraum übernimmt die SBT Energie GmbH ausdrücklich keine Haftung, Gewährleistung oder Garantie. Falls also eine Erneuerung/Reparatur der Dachhaut im Nutzungszeitraum stattfinden muss/soll, dann ist dies durch den Kunden eigenständig und auf eigene Kosten zu vollziehen. Die SBT Energie GmbH übernimmt eine Neumontage der Solaranlage auf der Dachhaut in den genannten Fällen nicht kostenfrei. 

7 Die Beibringung notwendiger Genehmigungen durch Behörden, z.B. Denkmalschutz; bei aufgeständerten Anlagen sowie aller erforderlichen statischen Nachweise zur Sicherstellung der uneingeschränkten Standsicherheit gemäß DIN 1055 obliegen eigenverantwortlich dem AG. Der AN gibt für die Montage von dachparallelen Photovoltaik-Anlagen ein ergänzend aufzunehmendes Eigengewicht von max. 25 kg/m² Dachfläche an. SBT Energie GmbH wird den III AG dabei unterstützen.

X Gesamthaftung / Haftung / Gewährleistungen / Garantien

1 Bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SBT Energie GmbH nicht. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter sowie Erfüllung und

Verrichtungsgehilfen von SBT Energie GmbH. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt.

2 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,

wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

3 Die Begrenzung nach Abs. V 5 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz

nutzloser Aufwendungen verlangt.

4 Soweit die Schadensersatzhaftung SBT Energie GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die

persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von

SBT Energie GmbH.

5 SBT Energie GmbH übernimmt Gewährleistung / Garantien entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen / Garantien gewähren die jeweiligen Hersteller der verwendeten Bauteile oftmals langjährige Garantien gemäß den Herstellerangaben.

XI Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

1 Die Angebote enthalten grundsätzlich die jeweils gültige Höhe der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer. Falls Angebote versehentlich oder aus nicht zuordbaren Eigenschaften des Käufers als Privat /Geschäftlich o.ä. (z.B. Käufer erklärt vorher nicht, dass er Geschäftskunde ist) Netto gestellt wurden, dann ist die Gesetzliche MwSt. bzw USt. noch nachträglich vom Kunden zu bezahlen. Er hat kein Anrecht auf Einbehalt oder Rückbehalt dieser! 

2 Falls es sich bei dem Kunden um ein Fall nach “Umsatzsteuergesetz (UstG.) § 12 Steuersätze – Abs 3“ handelt. Dann darf die Rechnung mit einem 0 % Umsatzsteuersatz/Mehrwertsteuer betrachtet und gestellt werden. Folgende Voraussetzung sind dann vom Kunden dann nach dem genannten Gesetz einzuhalten: 

Der Kunde muss also sicherstellen und bestätigen, dass er die Voraussetzungen des UstG §12 Abs 3 und EEG erfüllt sind. Insbesondere bestätigt er durch die Annahme des Angebots, falls es einen „0“ Steuersatz enthält, dass die verbauten/gelieferten Komponten der PV-Anlage/ Solarstromspeicher auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für das Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, eingesetzt werden. Dies ist die Grundlage für die Rechnungslegung OHNE-MwSt bzw. Ohne Umsatzsteuer. Die Gesetzesgrundlage ist dem Kunden bekannt und er hat diese unter anderem im EEG und UStG eingesehen und bestätigt die Kenntnis. Falls sich später herausstellen sollte, dass die MwSt./USt. doch geschuldet gewesen wäre, weil die Voraussetzungen nicht zutreffen bzw. nicht erfüllt worden, verpflichtet sich der Kunde dazu, die geschuldete MwSt./Ust dem Verkäufer/Installateur ( SBT-Energie GmbH) nachträglich zu erstatten. Falls er das Risko nicht tragen möchte, ist der Kunde verpflichtet, den genannten Preis vorab zuzüglich MwSt./USt. zu bezahlen und hat dies der SBT Energie GmbH vor Auftragsannahme mitzuteilen. 

XII Schlussbestimmungen

1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Auftrag ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen, ist Döbeln. Gerichtsstand für

alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ebenfalls Döbeln. Dies gilt nicht, soweit der Kunde eine natürliche

Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

3 Sollten eine einzelne Bestimmung oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen

sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder

Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der

unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Auftrages dienlich ist.

XIII Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SBT Energie GmbH Inh. Sylvester Tschendel, Obermarkt 13, 04720 Döbeln, Deutschland, Tel.: +49 (0) 152 / 01768056, E-Mail: https://info@sbt-energie.de%29/ mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, was grundsätzlich alle unserer PV-Anlagen/Solaranlagen betrifft. Diese werden immer grundsätzlich individuell ausgelastet, angeboten und berechnet und somit auf den Verbraucher zugeschnitten.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Allgemeine Hinweise

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück.

Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

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Wir sind ein sächsischer Elektro- Fachbetrieb und auf die Komplettinstallation von Photovoltaikanlagen spezialisiert.
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